VSG

Personenschutz

Absturzsichernde Verglasungen

 

Konstruktionselemente aus Glas, die Menschen vor dem Herabfallen aus größerer Höhe schützen, werden als absturzsichernde Verglasungen bezeichnet. Beispiele hierfür sind

  • Brüstungselemente
  • Treppengeländer
  • Umwehrungen
  • Aufzugsverglasungen und
  • raumhohe Wandverglasungen, die eine absturzsichernde Funktion sicherstellen müssen

Absturzsichernde Bauteile sind immer dann erforderlich, wenn der Höhenunterschied zwischen Verkehrsflächen mehr als 1 m beträgt. Brüstungen und Umwehrungen sind für Absturzhöhen bis zu 12,00 m mit einer Mindesthöhe von 90 cm auszuführen. Bei größeren Absturzhöhen gelten 110 cm als Mindestanforderung.
In den Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV), herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), sind diese Anforderungen als verbindlich zusammengefasst. Für absturzsichernde Verglasungen von Aufzugsschächten gelten häufig zusätzliche Regelungen, die ebenfalls zu beachten sind.
Bei absturzsichernden Verglasungen wird hinsichtlich der jeweils gestellten Anforderungen zwischen drei verschiedenen Kategorien (A, B und C) differenziert. Durch die Regelausführungen entsprechend den Konstruktionsprinzipien der einzelnen Kategorien wird den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung getragen. Im Fall eines Anpralls von Personen oder Gegenständen muss die Standsicherheit des Bauteils erhalten bleiben, das Bauteil darf nicht durchstoßen werden und es dürfen keine Personen durch herabfallende Bruchstücke ernsthaft verletzt werden. Die verwendeten Glasarten müssen einen ausreichenden Widerstand gegen diese Einwirkungen bieten bzw. eine hinreichende Resttragfähigkeit sowie Splitterbindung zur Vermeidung von Schnittverletzungen gewährleisten.
Wichtig ist, dass für absturzsichernde Verglasungen immer ein Nachweis der statischen Tragfähigkeit und ein Nachweis der Tragfähigkeit unter Stoßeinwirkung durch Personenanprall zu führen sind.

 

Control Glass laminiert Absturzsichernde Verglasungen mit PVB-Folien, Sentry-Plus-Folien und/oder DG-Structurel-Folien.

Senden Sie Ihre Anfrage an bib@controlglass.com

 

Überkopf-Verglasungen

 

Als Überkopfverglasungen gelten Verglasungen, die mehr als 10° gegen die Vertikale geneigt sind. Auch Verglasungen mit geringerer Neigung sind als Überkopfverglasungen einzustufen, sofern bei diesen eine Belastung durch Schneeanhäufung möglich ist. Gewöhnliche Überkopfverglasungen werden im Allgemeinen nicht planmäßig durch Personenverkehr belastet. In Einzelfällen können diese jedoch kurzfristig zu Reinigungszwecken betreten werden.
Für Verglasungen, die im Überkopfbereich planmäßig durch Personenverkehr belastet werden können, gelten die Regelungen für begehbare Verglasungen, deren Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der experimentellen Nachweise, deutlich höher sind. Für Überkopfverglasungen ist nach den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) Verbundsicherheitsglas (VSG) aus Floatglas als untere Scheibe vorgeschrieben. Für Drahtglas gelten Einschränkungen, welche die Einsatzmöglichkeiten sehr begrenzen.
Insbesondere ist zu beachten, dass VSG aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) für Einfachverglasungen gem. TRLV nicht für Überkopfverglasungen zulässig ist, sondern nur als obere Scheibe von Isolierverglasungen. Für andere zustimmungspflichtige Überkopfverglasungen, z.B. punktgelagerte Überkopfverglasungen, ist neben den Tragfähigkeitsnachweisen häufig auch ein Resttragfähigkeitsnachweis erforderlich oder es müssen andere Zusatzmaßnahmen getroffen werden (z.B. Netzunterspannung). Dieser Nachweis ist bisher in keiner technischen Regel definiert und muss durch Versuche erbracht werden.
Bei der Verwendung von VSG aus teilvorgespanntem Glas (TVG) kann man aber bei üblichen Lagerungen – mit Ausnahme von zweiseitiger Linienlagerung – davon ausgehen, dass Resttragfähigkeitsversuche positiv verlaufen werden. VSG aus TVG hat sich auch in der Praxis neben VSG aus Floatglas als Standardglas im Überkopfbereich durchgesetzt. Leider wurde die TRLV noch nicht entsprechend angepasst. Für Überkopfverglasungen mit Flächen unter 1,60 m² und im privaten Bereich ist strittig, ob die Vorgaben der TRLV erfüllt werden müssen, da im Einführungserlass der TRLV Ausnahmen definiert wurden. Für die typische Anwendung der punktgelagerten Schaufensterüberdachungen aus Glas wurden in einigen Bundesländern, z.B. Hessen und Baden-Württemberg, zudem bauaufsichtliche Nachweiserleichterungen veröffentlicht.

 

Control Glass laminiert Überkopf-Verglasungen mit PVB-Folien, Sentry-Plus-Folien und/oder DG-Structurel-Folien.

Senden Sie Ihre Anfrage an bib@controlglass.com